Gewässerschaden
Die Lagerung von Heizöl ist riskant.
Schon kleinste Mengen Heizöl können, wenn sie ins Grundwasser oder in einem Oberflächengewässer eindringen, die Qualität des Wassers so beeinträchtigen, dass es sich nicht mehr als Trinkwasser nutzen lässt.
Als Inhaber einer Tankanlage haften Sie für jeden Heizölschaden. Mit Ihrem gesamten Vermögen – in unbegrenzter Höhe. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Schaden verschuldet haben oder nicht.
Selbst wenn ein Gewässerschaden durch auslaufendes Öl noch nicht eingetreten ist, entstehen vom Ausgraben des Tanks über Abbaggern, Abfahren und Ausglühen des verseuchten Erdreichs bis hin zur Wiederherstellung 5- und 6stellige Schadensummen.
Wollen Sie mit Öl heizen, sollten Sie sich deshalb schon vor der ersten Tankfüllung mit der HDI-Gerling Gewässerschaden- Haftpflichtversicherung vor den hohen Kosten durch auslaufendes Öl absichern.
Was wir für Sie tun.
- Wir prüfen die gegen Sie erhobenen Schadenersatzansprüche,
- begleichen alle berechtigten Forderungen bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme,
- wehren unberechtigte Ansprüche ab,
- führen für Sie – falls es zu einem Rechtsstreit kommt – den Prozess und tragen die Kosten.
Was wir für Sie tun.
- HDI-Gerling ersetzt auch Rettungskosten zur Abwendung eines drohenden, unvermeidbaren Gewässerschadens.
- Eigenschäden durch ausgetretenes Heizöl, z. B. am Mauerwerk Ihres Hauses (Schäden an der Tankanlage sind davon ausgeschlossen).
- HDI-Gerling verzichtet bei Gewässerschäden auf eine Selbstbeteiligung – nur bei Eigenschäden trägt der Versicherungsnehmer 250 EUR selbst.