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KFZ-Versicherungen

Was Sie alles über Ihre Kraftfahrtversicherung wissen sollten.

Ihre „Kraftfahrtversicherung“ umfasst je nach dem von Ihnen gewünschten Umfang

  • » Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung
  • » Haftpflicht-Plus
  • » Fahrzeugversicherung (Voll- bzw. Teilkasko)
  • » Kraftfahrt-Unfallversicherung (Insassenunfallversicherung)

Die Kraftfahrtversicherung gilt in Europa; bei Reisen in außereuropäische Länder müssen Sie eine Erweiterung des Geltungsbereichs beantragen.

Ihre Rechte und Pflichten ergeben sich aus den „Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung“ (AKB). Es ist jedoch sinnvoll, Ihnen zum besseren Verständnis einige Hinweise zu geben.

1. Warum eine Pflichtversicherung für Kraftfahrzeuge?

Als Kfz-Halter sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, damit

  • » der Schadenersatz für das Verkehrsopfer garantiert ist, und zwar auch dann, wenn der Schädiger mittellos ist,
  • » der Schadenersatzpflichtige den angerichteten Schaden nicht selbst bezahlen muss. Dies könnte nämlich in zahlreichen Fällen zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen. Ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht ist strafbar.

2. Wer ist versichert?

  • » Der Versicherungsnehmer, das sind Sie als unser Vertragspartner,
  • » der Halter, das ist derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Kraftfahrzeug besitzt und es für eigene Rechnung in Gebrauch hat, also meistens derjenige, auf den das Kfz zugelassen ist,
  • » der Eigentümer,
  • » der Fahrer,
  • » der berechtigte Insasse.

3. Welche Leistungen bietet die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung?

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden angerichtet haben und der Geschädigte deswegen Ansprüche geltend macht, dann kommt der Versicherer für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Geschädigten auf. Unberechtigte Ansprüche wehrt er auf seine Kosten ab. Die Kosten eines Strafverfahrens oder einer Nebenklage ersetzt der Versicherer nicht.

4. Welche Deckungssummen gibt es?

Der Versicherer zahlt bei einem Schadenereignis höchstens bis zu den in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssummen; diese sollten ausreichend hoch bemessen sein. Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen bilden die Höchstentschädigung und betragen

  • » für Personenschäden 7,5 Millionen EUR pro geschädigte Person,
  • » für Sachschäden 1.000.000 EUR und
  • » für Vermögensschäden 50.000 EUR.

5. Wie berechnet sich der Beitrag?

Jede Leistung hat ihren Preis. Der Preis für den Versicherungsschutz ist der von Ihnen zu zahlende Versicherungsbeitrag.

Sie möchten mehr erfahren? Laden Sie den kompletten Text als PDF herunter.

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